SG Reutlingen - Urteil vom 13.12.2007
S 3 AS 3000/07
Normen:
SGB II § 37 ;

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wirksame Antragstellung auf Fortzahlung für Folgezeiträume

SG Reutlingen, Urteil vom 13.12.2007 - Aktenzeichen S 3 AS 3000/07

DRsp Nr. 2008/9364

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wirksame Antragstellung auf Fortzahlung für Folgezeiträume

Es kommt nicht darauf an, dass ein Antrag auf Fortzahlung der Leistungen nach dem SGB II nicht bereits vor Ablauf des ersten Bewilligungszeitraums bzw. unmittelbar danach gestellt wurde. Der Erstantrag hat auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes seine Wirkung nicht verloren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 37 ;