I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 16. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an den Kläger.
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