LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.05.2022
L 11 VG 44/14
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 10.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VG 27/11

Leistungen nach dem OEG wegen eines Wasserwerfereinsatzes der PolizeiLeichtfertige Selbstgefährdung als Leistungsausschlussgrund

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.05.2022 - Aktenzeichen L 11 VG 44/14

DRsp Nr. 2022/15071

Leistungen nach dem OEG wegen eines Wasserwerfereinsatzes der Polizei Leichtfertige Selbstgefährdung als Leistungsausschlussgrund

1. Liegt nach dem Ergebnis eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens keine Vorsatztat vor, sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit nur verpflichtet, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht sind oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen ist.