Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 13. November 2018 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind höhere Leistungen nach dem
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