Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 26. März 2020 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 22. Dezember 2020 wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger für das Verfahren vor dem Sozialgericht zu 80 %. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger beanspruchen vom Beklagten die Auszahlung laufender Leistungen nach dem
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