Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. September 2019 wird mit der Maßgabe, dass dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 lediglich Leistungen in Höhe von 573,08 Euro monatlich unter Anrechnung der bereits aufgrund des Beschlusses vom 19. September 2016 (L
Der Beklagte hat dem Kläger auch für das Berufungsverfahren seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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