Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 23. Mai 2017 geändert und der Beklagte unter Änderung des Bescheides vom 13. Juli 2017 verurteilt, den Klägern für den Zeitraum Januar bis Juni 2017 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II zu gewähren, und zwar für die Bedarfe für Unterkunft nach Maßgabe der Tabellenwerte zu §
Der Beklagte hat den Klägern ihre außergerichtlichen Kosten für das gesamte Verfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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