Die Berufungen des Beklagten gegen die Urteile des Sozialgerichts Hildesheim vom 10. Mai 2017 werden zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch der Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Leistungen für Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2016.
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