Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Januar 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Beklagten, eine Nebenkostennachforderung des Vermieters zu übernehmen, obwohl nach einer Kostensenkungsaufforderung nur noch die angemessenen und nicht die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen werden.
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