LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.05.2022
L 32 AS 2866/16
Normen:
SGG § 193 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 27.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 107 AS 23489/13

Leistungen für Bedarfe für Unterkunft und HeizungKein schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessene Kosten der Unterkunft in Berlin für 2012 und 2013Sicherheitszuschlag zu den KdU in Höhe von 10 %Inhalt einer Kostensenkungsaufforderung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2022 - Aktenzeichen L 32 AS 2866/16

DRsp Nr. 2022/15092

Leistungen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung Kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessene Kosten der Unterkunft in Berlin für 2012 und 2013 Sicherheitszuschlag zu den KdU in Höhe von 10 % Inhalt einer Kostensenkungsaufforderung

1. Der Bestimmung grundsicherungsrechtlich angemessener Kosten der Unterkunft in Berlin lag für die Jahre 2012 und 2013 kein schlüssiges Konzept zugrunde.2. Die Grundlagendaten des Berliner Mietspiegels 2011 können für die Bestimmung eines Grenzwertes grundsicherungsrechtlich angemessener Kosten der Unterkunft für die Jahre 2012 und 2013 nicht herangezogen werden (Anschluss an Senatsurteil vom 31.1.2018 - L 32 AS 1223/15).