Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus
vom 13. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren
nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen .
I.
Der Kläger wendet sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten im Zugunstenverfahren.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|