BSG - Urteil vom 09.02.1989
3 RK 7/88
Normen:
SGB V § 33 Abs. 5, § 140 Abs. 2, § 140 Abs. 1 ; GRG Art. 32 Nr. 3 ; SGG § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 64, 260

Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

BSG, Urteil vom 09.02.1989 - Aktenzeichen 3 RK 7/88

DRsp Nr. 1999/6826

Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

1. Zur leihweisen Weitergabe von Hilfsmitteln nach Beendigung des Erstgebrauchs an andere Versicherte ist eine Krankenkasse auch dann berechtigt, wenn sie diese Praxis schon vor dem 1.1.1989 geübt hat. Dabei ist für ihre auf Feststellung dieser Berechtigung gerichtete Klage der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 33 Abs. 5, § 140 Abs. 2, § 140 Abs. 1 ; GRG Art. 32 Nr. 3 ; SGG § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;
Fundstellen
BSGE 64, 260