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Der Kläger begehrt Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit vom 1. Februar bis 14. August 2002.
Der am 3. Juni 1955 geborene Kläger war von 1981 bis 1997 selbstständig und von 1998 bis Ende März 1999 als Arbeitnehmer tätig. Nach Auskunft des Rentenversicherungsträgers hat der Kläger bei Vollendung des 65. Lebensjahres unter Zugrundelegung der bis Januar 2002 zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 166,82 _ monatlich zu erwarten.
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