LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.01.1997
5 Sa 477/96

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.01.1997 (5 Sa 477/96) - DRsp Nr. 1999/5912

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 5 Sa 477/96

DRsp Nr. 1999/5912

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der am 24. Februar 1942 geborene, verheiratete Kläger ist seit dem 1. Januar 1991 zunächst als Verwaltungsdirektor im ...-Krankenhaus ... tätig. Grundlage des Beschäftigungverhältnisses war der schriftliche Anstellungsvertrag vom 1. Oktober/10. Oktober 1991 (Abl. Bl. 10-20 d.A.), der damals noch zwischen der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Stadt ..., vertreten durch den Magistrat und dem Kläger geschlossen wurde. Der Anstellungsvertrag lautet u.a. wie folgt:

§ 1

Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsdirektors

(1)

Der Verwaltungsdirektor stellt seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des ... und ist verpflichtet, seine Aufgaben und Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, ergänzenden Rechtsvorschriften, dieses Vertrages, der für die Leitung des ... erlassenen Dienstanweisung in der jeweils geltenden Fassung sowie in Angelegenheiten des ... von den zuständigen Gremien erlassener Beschlüsse zu erledigen.

(2)