LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.01.1995
5 Sa 845/93
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 13.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 29/93

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.01.1995 (5 Sa 845/93) - DRsp Nr. 2002/2541

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.01.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 845/93

DRsp Nr. 2002/2541

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten vom 5.1.1993, der Klägerin zugegangen am 15.1.1993, zum 31.8.1993.

Der beklagte Landkreis ist Träger der "Elbe-Saale-Bühnen W." (im Folgenden: ESB).

Die 34 Jahre alte verheiratete Klägerin ist dort seit dem 1.8.1987 als Solo-Harfenistin des Opernorchesters beschäftigt. Ihr monatliches Bruttoeinkommen betrug zuletzt 3.900,-- DM.

Die ESB sind hervorgegangen aus einer Fusion der ehemals selbständigen Theater "Elbe-Elster-Theater" in W. und dem "Karl-Maria von Weber-Theater" in B. im Jahre 1988 aufgrund eines Beschlusses des früheren Rates des Bezirkes H. Seinerzeit wurde dem Kreis W. die Rechtsträgerschaft für die ESB übertragen. Diese waren eine sog. nachgeordnete Einrichtung der Kreisverwaltung W.

Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages blieb der Landkreis W. der Beklagte, Träger der ESB.

Die ESB bespielen zwei Spielstätten, nämlich das Theater in W. und das Theater in B. Die Theaterangehörigen sind Mitglieder des (einheitlichen) Ensembles der ESB. Die Theaterleitung liegt bei dem Intendanten, dem auch die Personalhoheit über die Ensembleangehörigen übertragen worden ist.

Es besteht je ein Personalrat für W. und für B. jeweils gewählt von den in W. bzw. B. wohnenden Mitarbeitern.