LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.03.1995
8 Sa 1400/94
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 12.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1872/94

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.03.1995 (8 Sa 1400/94) - DRsp Nr. 2002/2531

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 1400/94

DRsp Nr. 2002/2531

Tatbestand:

Der 1945 geborene Kläger steht seit 1976 in Diensten des beklagten Landes bzw. seiner Rechtsvorgänger. Er ist habilitierter Doktor der Pädagogik und verfügt über die Venia legendi für das Fachgebiet "Theorie und Geschichte der Pädagogik". Zuletzt war er als Hochschuldozent alten Rechts im Sinne von § 118 Abs. 4 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (im Folgenden HSchG LSA) am Institut für Grundschulpädagogik der ... Universität ... in ... als Lehrbereichsleiter für Pädagogik zu einem Monatsbruttoentgelt von 6.670,93 DM tätig. Zugleich war er als Mitglied des Landesprüfungsamtes für Lehrämter in Sachsen-Anhalt Vorsitzender für das Prüfungsfach Pädagogik an Grundschulen. Im März 1993 bescheinigte ihm die Außerordentliche Berufungskommission der damaligen Pädagogischen Hochschule ... auf der Grundlage der damals geltenden Vorschriften der §§ 64 und 65 Hochschulerneuerungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (im Folgenden HEG LSA), dass er fachlich geeignet sei, die Aufgaben einer Professorenstelle C 3 "Geschichte der Pädagogik" im Fachbereich Erziehungswissenschaften an der ... Universität ... in Forschung und Lehre zu erfüllen.