Die Parteien streiten sich vorliegend über das Bestehen eines Schadensersatzanspruches der Klägerin und Berufungsklägerin gegen die Beklagte und Berufungsbeklagte gerichtet auf Gleichstellung mit der Stellung einer ZVK-Versicherten unter dem Gesichtspunkt behaupteter Verletzung von Informationspflichten des Dienstherrn.
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