LAG Saarland - Urteil vom 19.09.2001
2 Sa 117/01
Normen:
HGB § 74a ; HGB §§ 74 ff. ; HGB § 74a Abs. 1 Satz 1 ; HGB § 74a Abs. 1 Satz 2 ; HGB § 74a Abs. 1 Satz 3 ; ZPO § 91 ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 ; ZPO § 294 ; ArbGG § 72 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neunkirchen - 4 Ga 9/2001 - 22.05.2001,

LAG Saarland - Urteil vom 19.09.2001 (2 Sa 117/01) - DRsp Nr. 2003/5025

LAG Saarland, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 117/01

DRsp Nr. 2003/5025

»1. Dem Arbeitnehmer muss bei Bestehen einer Wettbewerbsvereinbarung, wenn nicht ausnahmsweise übergeordnete Gesichtspunkte dem entgegenstehen, zumindest die Möglichkeit belassen bleiben, im deutschsprachigen Bereich einer weiteren Berufstätigkeit nachgehen zu dürfen, auch wenn damit Berührungspunkte zum Geschäftsfeld des ehemaligen Arbeitgebers möglich sind. 2. Die Ausübung des Wahlrechts bei unverbindlichem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, sich nicht an das Wettbewerbsverbot halten zu wollen, obwohl die Möglichkeit besteht - einvernehmlich oder im Wege gerichtlicher Festsetzung - den räumlichen und gegenständlichen Geltungsbereich auf das zumutbare Maß zu beschränken, birgt die Gefahr in sich, dass der Arbeitnehmer bei Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot innerhalb des später für zumutbar erachteten Gebietes den gegen ihn geführten Rechtsstreit verlieren wird.