LAG Saarland - Urteil vom 08.08.2001
2 Sa 10/01
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; BAT § 22 ; BAT § 24 ; BAT § 22 Abs. 2 ; BAT § 23 Abs. 1 ; BAT § 24 Abs. 2 ; BAT § 22 Abs. 1 S. 2 ; ArbGG § 72 Abs. 2 ; ArbGG § 72a Abs. 1 ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 19.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 54/00

LAG Saarland - Urteil vom 08.08.2001 (2 Sa 10/01) - DRsp Nr. 2003/5032

LAG Saarland, Urteil vom 08.08.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 10/01

DRsp Nr. 2003/5032

»1. Die zu Vertretungszwecken erfolgte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten einer höheren Vergütungsgruppe des BAT verliert nicht dadurch ihren Charakter als vorübergehende Übertragung, dass der Angestellte nach Wiedergenesung des zu vertretenden Kollegen weiter an der ihm übertragenen Baumaßnahme eingesetzt bleibt. 2. Die Möglichkeit des gutgläubigen Anwachsens höherwertiger Tätigkeiten kann ausgeschlossen sein, wenn der unmittelbare Dienstvorgesetzte durch den Amtsleiter angewiesen wird, auf vergütungsgruppengerechte Aufgabenzuweisung des namentlich genannten Angestellten zu achten.«

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; BAT § 22 ; BAT § 24 ; BAT § 22 Abs. 2 ; BAT § 23 Abs. 1 ; BAT § 24 Abs. 2 ; BAT § 22 Abs. 1 S. 2 ; ArbGG § 72 Abs. 2 ; ArbGG § 72a Abs. 1 ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten vorliegend über die richtige Eingruppierung des Klägers, wobei dieser die Höhergruppierung aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 10 der Anlage 1a Teil I - Allgemeiner Teil - zum BAT nach Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2 der Anlage 1a Teil I zum BAT begehrt.

Der inzwischen über 40 Jahre alte Kläger ist seit 1991 Dipl. Ingenieur mit Fachhochschulausbildung. In der Zeit von 1991 bis 1993 war er als Ingenieur bei der x GmbH beschäftigt. Dort hat er Bauleitung und Baukalkulation betrieben.