Die Parteien streiten vorliegend über die richtige Eingruppierung des Klägers, wobei dieser die Höhergruppierung aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 10 der Anlage 1a Teil I - Allgemeiner Teil - zum
Der inzwischen über 40 Jahre alte Kläger ist seit 1991 Dipl. Ingenieur mit Fachhochschulausbildung. In der Zeit von 1991 bis 1993 war er als Ingenieur bei der x GmbH beschäftigt. Dort hat er Bauleitung und Baukalkulation betrieben.
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