Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.01.2012 -
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Jubiläumszuwendung anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums.
Der bei Klageerhebung 57-jährige Kläger ist bei der Beklagten, einem 1950 gegründeten Unternehmen, seit dem 2. August 1971 beschäftigt.
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