I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26. November 2010 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand :
Die Parteien streiten noch über Ansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs für mehrere Urlaubsjahre.
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