LAG München - Urteil vom 26.05.2011
4 Sa 66/11
Normen:
"Pensionsplan" der Fa. OMV Deutschland GmbH; BGB § 271 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 26.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 3524/10

LAG München - Urteil vom 26.05.2011 (4 Sa 66/11) - DRsp Nr. 2011/12652

LAG München, Urteil vom 26.05.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 66/11

DRsp Nr. 2011/12652

Keine Berücksichtigung eines in einem vorfristigen Aufhebungsvertrag zugesicherten vollen 13. Monatsentgelts mangels dessen Fälligkeit zum rechtlichen Vertragsende aufgrund abweichender arbeitsvertraglicher Regelungen für die Berechnung des Betriebsrentenanspruches des Arbeitnehmers nach dem "Pensionsplan" bei der Fa. OMV Deutschland GmbH.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26. November 2010 - 37 Ca 3524/10 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

"Pensionsplan" der Fa. OMV Deutschland GmbH; BGB § 271 Abs. 1;

Tatbestand :

Die Parteien streiten noch über Ansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs für mehrere Urlaubsjahre.