1. Auf die Beschwerde des Klägervertreters und unter Zurückweisung seiner Beschwerde im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 24.11.2011 -
2. Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf € 20,-- halbiert.
I. In dem durch einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Rechtsstreit hatte die Klägerin mit drei Anträgen die Feststellung begehrt, dass ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung vom 02.09.2011 nicht zum 30.09.2011 beendet wurde, sondern bis 02.12.2011 bestand. Außerdem hat sie einen Zahlungsanspruch in Höhe von € 3.240,-- geltend gemacht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|