LAG Köln - Urteil vom 26.04.2002
4 Sa 93/02
Fundstellen:
NZA-RR 2002, 604
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2901/01

LAG Köln - Urteil vom 26.04.2002 (4 Sa 93/02) - DRsp Nr. 2002/15383

LAG Köln, Urteil vom 26.04.2002 - Aktenzeichen 4 Sa 93/02

DRsp Nr. 2002/15383

»Seit der Streichung des früheren § 7 Abs. 1 Nr. 5 BetrAVG kann der Arbeitgeber nicht mehr - ohne einen außergerichtlichen Vergleich mit dem PSV und dem Betriebsrentner - die Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen.«

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, die betriebliche Invalidenrente des Klägers für die Jahre 2000 und 2001 den jeweiligen Steigerungen der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente anzupassen.