1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.02.2011 -
2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 584,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den zeitlichen Umfang der Beschäftigung des Klägers sowie über Entgeltdifferenzen.
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