LAG Köln - Beschluß vom 12.08.1998 (7 TaBV 3/98) - DRsp Nr. 2000/2081
LAG Köln, Beschluß vom 12.08.1998 - Aktenzeichen 7 TaBV 3/98
DRsp Nr. 2000/2081
»Die Existenz einer (Gesamt-) Betriebsvereinbarung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Unternehmen allein macht es nicht erforderlich, daß der Betriebsrat sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Änderung von Versorgungszusagen beSchäftigt.«