LAG Köln - 07.09.1983 (5 Sa 651/83) - DRsp Nr. 1996/19006
LAG Köln, vom 07.09.1983 - Aktenzeichen 5 Sa 651/83
DRsp Nr. 1996/19006
Auch ein über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender Urlaub (hier: 30 Tage) ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren, wenn nicht einer der in § 7 Abs. 2 Satz 1 genannten Hinderungsgründe vorliegt.