Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund seiner Befristung beendet ist.
Der am 07.09.1968 geborene Kläger war seit dem 18.07.2005 als vollbeschäftigter Angestellter gegen eine Bruttomonatsvergütung von 2.228,00 EUR bei der Beklagten tätig.
Diese setzte ihn als Fachassistenten in der Eingangszone des Integrationscenters für Arbeit G3 (IAG) ein.
Das Arbeitsverhältnis war befristet. Ihm liegen Arbeitsverträge vom 12.07.2005 (Bl. 9, 10 d.A.) vom 23.06.2006 (Bl. 11 d.A.) und vom 11.07.2007 (Bl. 13, 14 d.A.) zugrunde.
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