A.
Mit dem beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen am 04.11.1991 eingereichten Beschlußverfahren erstrebt die Antragstellerin die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des in einem ihrer Betriebe existierenden Betriebsrates zur fristlosen Kündigung des Gesamtschwerbehindertenvertreters Herrn L.
Die Antragstellerin des Verfahrens ist die B. G. B. des D. G. GmbH mit Sitz in E...(künftig: Arbeitgeberin). Nach § 2 von deren Satzung (vgl. Bl. 7 d.A.) ist Zweck und Gegenstand die Förderung der beruflichen Bildung, die durch das Betreiben von Einrichtungen und die Durchführung von Maßnahmen der Berufsbildung, vornehmlich von Arbeitnehmern, verwirklicht wird. Zur Erfüllung dieses Zweckes betreibt die Arbeitgeberin in G. mit ca. 150 Arbeitnehmern die rechtlich unselbständige Sondereinrichtung "G. B." In dieser Schule werden den ganzen Tag über etwa 800 Schüler umgeschult. Die Schulungen dauern 24 Monate.
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