LAG Hamm - 19.01.1989 (17 (9) Sa 813/86) - DRsp Nr. 1996/19003
LAG Hamm, vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 17 (9) Sa 813/86
DRsp Nr. 1996/19003
1. Solange kein Verstoß gegen Art. 30EGBGB vorliegt, ist es nach dem Grundsatz der Parteiautonomie grundsätzlich zulässig, in einem Arbeitsvertrag mit Auslandsberührung zu vereinbaren, daß die Vergütung nach den im Ausland geltenden Gesetzen versteuert werde.2. Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer nur im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren verpflichtet, beim Steuerabzug nach ausländischem Recht sich um die sachgerechte Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuern des Arbeitnehmers zu bemühen.