Die Klägerin verlangt mit der Klage die Feststellung, dass zwischen ihr und der Beklagten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, und Weiterbeschäftigung. Widerklagend begehrt die Beklagte die Feststellung, dass das befristete Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem schriftlich vereinbarten aufgelöst wird.
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