Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. April 2023 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Reduzierung der jährlichen Arbeitszeit des seit dem 19. Dezember 2005 für das beklagte Luftfahrtunternehmen als Flugzeugführer, derzeit als Seni- or First Officer ("SFO") auf dem Flugzeugmuster B747 mit Stationierungsort Frankfurt am Main, beschäftigten Klägers.
Mit Schreiben vom 1. November 2022 beantragte er bei der Beklagten die Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit beginnend ab dem 1. März 2023 (Anlage K3). Diese lehnte das Teilzeitbegehren mit Schreiben vom 28. November 2022 ab (Anlage K4).
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, einer Reduzierung seiner jährlichen Arbeitszeit um 15,07 % auf 84,93 % der geschuldeten Vollarbeitszeit durch Freistellung vom 01.01.-05.01.; 14.02.-17.02.; 14.03.-17.03.; 20.04.-24.04.; 23.05.-27.05.; 27.06.-30.06.; 14.07.-18.07.; 01.08.-05.08.; 14.09.-17.09.; 12.10.-16.10.; 14.11.-17.11. und 27.12.-31.12. eines jeden Jahres, ab dem 01.03.2023 zuzustimmen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
Wegen des weiteren Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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