Der am 08.02.1952 geborene verheiratete Kläger verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fliesenleger. Als solcher war er seit dem 16.05.1995 bei der Beklagten in der Abteilung Fliesenverlegung beschäftigt. Der Kläger ist Vorsitzender des bei der Beklagten bestehenden Betriebsrates.
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