Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b
Die am 29.01.1956 geborene Klägerin erwarb am 25.06.1975 nach Absolvierung eines fast vierjährigen Fernstudiums vom 01.09.1972 bis zum 31.07.1975 am Zentralinstitut der Pionierorganisation für Aus- und Weiterbildung die Befähigung zur Arbeit als Freundschaftspionierleiterin sowie die Lehrbefähigung in zwei Fächern für untere Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR. Die Lehrbefähigung bezog sich auf die Fächer Mathematik und Musikerziehung für untere Klassen (vgl. das Abschlußzeugnis vom 04.07.1975 Bl. 8/9 d. A.).
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