Gegenstand des Rechtsstreits ist die außerordentliche, hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Beklagten vom 17.10.1995. Der Kläger begehrt außerdem, bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Bedingungen als Professor in seinem Fachgebiet Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik oder in den Bereichen Stochastische Modelle, Zuverlässigkeitstheorie und Asymtotik weiterbeschäftigt zu werden. Schließlich streiten die Parteien über den vom Beklagten hilfsweise gestellten Antrag, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.
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