Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihnen mit Schreiben des Oberschulamtes D vom 16.09.1993 zum 31.12.1993.
Der am 03.07.1936 geborene Kläger ist Diplomlehrer für die Fächer Physik und Chemie. Er steht seit 1959 als Lehrer im Schuldienst, und zwar von 1959 bis 1963 an der Sorbischen EOS in C.
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