Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer auf die Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Ziff. 1 Abs. 4 Nr. 1 2. Alternative zum Einigungsvertrag (im folgenden: Abs. 4 EV) gestützten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihnen mit Schreiben des Staatssekretärs beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 27.10.1992.
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