Die Klägerin begehrt die Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a
Die Klägerin erwarb am 02.07.1976 am Institut für Lehrerbildung Löbau den Fachschulabschluß und damit die Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen. Sie erwarb die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Lehrer für die unteren Klassen" zu führen (Bl. 11 d. A.).
Bis 1979 unterrichtete die Klägerin an einer polytechnischen Oberschule.
Nach einem Fernstudium vom 01.09.1989 bis 19.07.1991 an der H-Universität B legte die Klägerin die Hochschulabschlußprüfung im Studiengang "Rehabilitationspädagogik" ab und erwarb die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Lehrerin für Hörgeschädigte" zu führen.
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