LAG Chemnitz - Urteil vom 21.06.1995
10 Sa 653/94
Normen:
2. BesÜV (Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands vom 21.06.1991) Anlage 1 zu § 7 S. 1; ÄndTV Nr. 1 (Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum 1. Tarifvrtrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - BAT-O-O - vom 8.5.1991 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 04.11.1992) § 2 Nr. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3117/93

LAG Chemnitz - Urteil vom 21.06.1995 (10 Sa 653/94) - DRsp Nr. 1998/5898

LAG Chemnitz, Urteil vom 21.06.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 653/94

DRsp Nr. 1998/5898

Eingruppierung einer Lehrerin mit Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und wissenschaftlichem Hochschulstudium.

Normenkette:

2. BesÜV (Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands vom 21.06.1991) Anlage 1 zu § 7 S. 1; ÄndTV Nr. 1 (Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum 1. Tarifvrtrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - BAT-O-O - vom 8.5.1991 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 04.11.1992) § 2 Nr. 3 S. 2;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT-O mit Wirkung zum 01.01.1993.

Die Klägerin erwarb am 02.07.1976 am Institut für Lehrerbildung Löbau den Fachschulabschluß und damit die Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen. Sie erwarb die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Lehrer für die unteren Klassen" zu führen (Bl. 11 d. A.).

Bis 1979 unterrichtete die Klägerin an einer polytechnischen Oberschule.

Nach einem Fernstudium vom 01.09.1989 bis 19.07.1991 an der H-Universität B legte die Klägerin die Hochschulabschlußprüfung im Studiengang "Rehabilitationspädagogik" ab und erwarb die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Lehrerin für Hörgeschädigte" zu führen.