Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigungen des Beklagten vom 25.09.1992 und 30.03.1993. Die Klägerin begehrt außerdem, zu unveränderten Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits weiterbeschäftigt zu werden.
Die 1943 geborene Klägerin ist seit 01.09.1968 an der T U C -Z bzw. deren Rechtsvorgängerin als, seit 01.08.1984, Hochschuldozentin für Analysis im Fachbereich Mathematik beschäftigt.
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Schreiben vom 25.09.1992 zum 31.12.1992 und nochmals mit Schreiben vom 30.03.1993 zum 30.06.1993 jeweils wegen mangelnden Bedarfs.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|