Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 24. Februar 1940 geborene Klägerin ist seit dem 1. August 1957 bei dem Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgängern beschäftigt. Seit 1968 ist sie als Lehrerin an der A, einer Sonderschule für Körperbehinderte, in den Klassen 1 bis 10 tätig. Sie wird derzeit nach der Vergütungsgruppe IV b
Die Parteien dieses Rechtsstreits sind tarifgebunden, die Klägerin ist seit 1. September 1990 Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
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