Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ab 01.07.1991 Vergütung nach Vergütungsgruppe III oder nach Vergütungsgruppe IV a
Die am 24.12.1943 geborene Klägerin ist seit 01.08.1962 als Lehrerin im Schuldienst beschäftigt. Seit 1966 unterrichtet sie an einer Sonder-/Förderschule.
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