LAG Chemnitz - Urteil vom 18.06.1997
4 Sa 118/97
Normen:
ZPO § 580 Nr. 6, Nr. 7b ;

LAG Chemnitz - Urteil vom 18.06.1997 (4 Sa 118/97) - DRsp Nr. 1998/5766

LAG Chemnitz, Urteil vom 18.06.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 118/97

DRsp Nr. 1998/5766

Findet eine Tatsache weder in einem Urteil, noch in den Akten Erwähnung, kann nicht davon ausgegangen werden, daß das Urteil durch diese Tatsache mitbestimmt worden ist. Allein die Möglichkeit, daß das Gericht diese Tatsache seinem Urteil stillschweigend zugrunde gelegt hat, berechtigt nicht zur Aufhebung des Urteils im Wege der Restitutionsklage.

Normenkette:

ZPO § 580 Nr. 6, Nr. 7b ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt im Wege der Restitutionsklage die Aufhebung eines gegen ihn ergangenen Urteils des Arbeitsgerichts Zwickau vom 07.06.1994 - 2 Ca 4502/93 -.

Der am 01.03.1949 geborene Restitutionskläger, der schon zu DDR-Zeiten Lehrer war, übte in der Zeit vom 01.08.1982 bis zum 31.10.1993 bei dem Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger auch noch diese Tätigkeit aus.

Mit Schreiben vom 26.08.1993 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Restitutionsklägers wegen mangelnder persönlicher Eignung zum 31.10.1993.