Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b
Die am 05.11.1959 geborene Klägerin erwarb am 28.06.1980 nach Absolvierung eines Direktstudiums an dem Zentralinstitut der Pionierorganisation "E T" für Aus- und Weiterbildung in D die Befähigung zur Arbeit als Freundschaftspionierleiterin sowie die Lehrbefähigung in zwei Fächern für untere Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR. Die Lehrbefähigung bezog sich auf die Fächer Deutsch und Musikerziehung für die unteren Klassen (vgl. das Abschlußzeugnis vom 28.06.1980, Bl. 8/9 d. A.).
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