LAG Chemnitz - Urteil vom 11.04.1995 (9 Sa 1228/94) - DRsp Nr. 1998/5914
LAG Chemnitz, Urteil vom 11.04.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 1228/94
DRsp Nr. 1998/5914
Es stellt keine Übernahme i.S. der Übergangsvorschrift Nr. 2b zu § 19BAT-O dar, wenn eine Dozentur nur mit dem Ziel einer geordneten und die Interessen der Studenten berücksichtigenden Beendigung des Ausbildungsganges vorübergehend fortgeführt wird.Eine Anerkennung früherer Beschäftigungszeiten entspricht in diesem Fall nicht der Zielsetzung der Übergangsvorschrift Nr. 2b zu § 19BAT-O.
Normenkette:
BAT-O § 19 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung.
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