Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin in der Zeit vom 01.01.1993 bis 31.08.1993 in Vergütungsgruppe IV b
Die am 02.11.1956 geborene Klägerin studierte vom 03.09.1975 bis 06.04.1979 im Fernunterricht am Zentralinstitut der Pionierorganisation ... für Aus- und Weiterbildung in ..., Außenstelle ... Laut Abschlußzeugnis vom 08.06.1979 (Aktenseite 82 - 84) erwarb die Klägerin die Befähigung zur Arbeit als Freundschaftspionierleiter und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und Kunsterziehung für die unteren Klassen der Allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule.
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