Mit vorliegender Klage begehrt der Kläger Zahlung der Vergütungsdifferenz zwischen den Gehältern nach den Vergütungsgruppen I a und I
Der am 22.01.1930 geborene, verheiratete Kläger war seit 01.04.1986 ordentlicher Professor für Sozialhygiene an der Medizinischen Akademie "C G C" N (siehe Berufungsurkunde vom 12.03.1986, Bl. 41 d.A., sowie Ergänzungsschreiben zur Berufungsurkunde vom 16.04.1986, Bl. 43 d.A.).
Mit Schreiben vom 02.04.1986 (Bl. 42 d.A.) wurde der Kläger zum Direktor des Instituts für Sozialhygiene an der Medizinischen Akademie D ernannt und übte diese Funktion bis 31.12.1993 aus. Die Organisationsstruktur dieses Instituts ergibt sich aus einem Organigramm (Bl. 52 d.A.), die Beschreibung seiner Arbeitsaufgaben aus einer Tätigkeitsbeschreibung (Bl. 53/54 d.A.).
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