LAG Chemnitz - Urteil vom 05.05.1995 (12 Sa 960/94) - DRsp Nr. 1998/5906
LAG Chemnitz, Urteil vom 05.05.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 960/94
DRsp Nr. 1998/5906
Es ist zulässig die Vergütungsgruppeneinordnung nicht allein von einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen.
Normenkette:
BAT-O § 11 S. 2, Anl. 1, Anl. 1a;
Tatbestand:
Die Klägerin macht Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT-O geltend. Die Klägerin ist bei dem Beklagten als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Die Klägerin ist "Diplomlehrer" mit der Lehrbefähigung für zwei Fächer. Das Hochschulstudium von vier Jahren hat sie vom 01.09.1973 bis 15.07.1977 absolviert. Die Klägerin wurde anschließend überwiegend als Lehrerin an 10klassigen polytechnischen Oberschulen beschäftigt.
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