Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ab 01.09.1992 Vergütung nach Vergütungsgruppe III oder nach Vergütungsgruppe VI a
Die Klägerin ist seit 1965 im Schuldienst tätig, sie erteilt Unterricht an der Förderschule für Lernbehinderte in ...
Von 1977 bis 1981 absolvierte die Klägerin ein vierjähriges Fernstudium an der ... Universität in ... Fachrichtung "Pädagogik der schulbildungsfähigen Schwachsinnigen" und erhielt mit der Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung "Diplomlehrer für Hilfsschulen".
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