LAG Chemnitz - Urteil vom 02.02.1995
4 Sa 548/94
Normen:
TVG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6528/93

LAG Chemnitz - Urteil vom 02.02.1995 (4 Sa 548/94) - DRsp Nr. 1998/5935

LAG Chemnitz, Urteil vom 02.02.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 548/94

DRsp Nr. 1998/5935

Voraussetzungen für die Eingruppierung von Lehrern in die Vergütungsgruppe IV b BAT-O.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.

Der am 30.3.1943 geborene Kläger wurde in der Zeit von 1968 bis 1971 am Institut für Lehrerbildung "Clara Zetkin" in R ausgebildet und hat am 25.4.1971 die staatliche Abschlußprüfung bestanden.

Mit diesem Abschluß hat der Kläger die Befähigung zur Arbeit als Erzieher in Horten und Heimen und die Lehrbefähigung für die Fächer Werken und Schulgarten der unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule erworben. Daran anschließend hat der Kläger an allen von der Schulverwaltung der DDR angebotenen Kurssystemen für Werken und für das Fach Technik sowie an einem vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus durchgeführten Spezialkurs für das Fach Technik für "Werklehrer" teilgenommen.