Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob der Klägerin ab dem 01.08.1999 eine Amtszulage entsprechend Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes (
Die am ... geborene Klägerin, die über einen Fachschulabschluss als Lehrerin für die unteren Klassen der allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule (Klassen 1 bis 4) verfügt, ist seit 1987 als Lehrkraft im Schuldienst tätig. Mit einem Änderungsvertrag vom 29.08.1991 (Bl. 69 d. A.) trafen die Parteien unter anderem folgende Regelungen:
"§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften -(
§ 3
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