SG Karlsruhe, vom 27.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 3499/07
Künstlersozialversicherung, Erwerbsmäßigkeit der künstlerischen Betätigung bei einem Maler
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2008 - Aktenzeichen L 11 KR 1559/08
DRsp Nr. 2008/20378
Künstlersozialversicherung, Erwerbsmäßigkeit der künstlerischen Betätigung bei einem Maler
Es liegt keine Erwerbsmäßigkeit der künstlerischen Betätigung vor, wenn ein Maler beinahe sieben Jahre kein Bild verkauft und statt dessen von Sozialleistungen lebt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]